Rechtsberatung fur immobilienkaufer und verkaufer
NIE-NUMMER
Die NIE-Nummer ist eine steuerliche Identifikationsnummer in Spanien, NIE steht für Número de Identidad de Extranjero (Ausländer-Identifikationsnummer).
Das spanische Gesetz 2393/2004 legt fest, dass für den Immobilienkauf aber auch für den Erwerb von Fahrzeugen und Schiffen in Spanien sowie zum Arbeiten oder Studieren eine NIE-Nummer benötigt wird. Die NIE-Nr. wird von der spanischen Nationalpolizei ausgestellt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre NIE-Nummer zu beantragen. Sollten Sie eine Immobilie mit Partnern erwerben wollen, so benötigen beide Seiten eine NIE-Nummer.
ANMELDUNG BEIM EINWOHNERMELDEAMT (PADRÓN)
Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (el Padrón Municipal de Habitantes) ist zwingend erforderlich, wenn Sie Ihr Auto nach Spanien importieren oder andere spanische Leistungen wie das Gesundheits- oder Bildungssystem benutzen wollen.
Der Padrón ist eine Liste aller Personen, die in einer Immobilie, in einer Ortschaft oder in einer Region leben. Er hilft den spanischen Behörden dabei zu bestimmen, wieviel Geld für bestimmte lokale Leistungen geplant werden muss.
Die Anmeldung beim Padrón ist rechtlich erforderlich für Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben.
RESIDENZ ERHALTEN
Wenn Sie geplant haben dauerhaft in Spanien zu leben, dann müssen Sie die Residenz beantragen. Ihre Anwesenheit im Land wird legal sein und Sie haben Anspruch auf fast die selben Leistungen wie ein spanischer Staatsangehöriger.
Es kann kompliziert erscheinen die Residenz zu beantragen, wenn man nicht mit dem spanischen Verwaltungssystem vertraut ist oder kein Spanisch spricht.
Wir empfehlen Ihnen einen Experten zu beauftragen! Unsere Rechtsabteilung ist diesbezüglich sehr erfahren und kann dieses Prozedere schnell und kraftsparend durchführen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
BAUGENEHMIGUNGEN IN SPANIEN
Es kann sein, dass Sie einige Verbesserungen an Ihrer Immobilie an der Costa Blanca vornehmen wollen. Die Vorschriften sind kompliziert und man muss verschiedene Anträge einreichen, um eine Baugenehmigung in Spanien zu erhalten.
Die spanischen Behörden gehen regelmäßig gegen illegale Bauten, Renovierungen/Änderungen ohne die Sicherheit zu beachten und generell gegen alle baulichen Veränderungen vor, die ohne Baugenehmigung durchgeführt werden.
Wenn Sie Änderungswünsche für Ihre Immobilie haben, können wir Sie hierbei gerne unterstützen, nehmen Sie einfach kurz unverbindlich Kontakt mit uns auf.
VEREIDIGTE URKUNDENÜBERSETZUNGEN FÜR UNSERE KUNDEN AN DER COSTA BLANCA, SPANIEN
Inmo Investments bietet einen Service für vereidigte Urkundenübersetzungen (Traducción Jurada) für Englisch- und Deutschübersetzungen an. Insbesondere offizielle Dokumente bedürfen einer offiziellen Urkundenübersetzung: Vollmachten, Verträge, Testamente u.v.m.
Kontaktieren Sie uns einfach oder rufen Sie hierzu gerne in unserem Büro in La Zenia an der Costa Blanca an: 966 919 917 - unser mehrsprachiges Team wird Sie gerne hierzu beraten.