Erbschaftssteuer in Spanien, Befreiungen und Abzüge
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Erbschaftssteuer in Spanien, Befreiungen und Abzüge

Von: Alina Lenoir. 28 Mär 2025
Erbschaftssteuer in Spanien, Befreiungen und Abzüge

Spanische Erbschaftssteuersätze und eine Übersicht über Befreiungen und Abzüge an der Costa Blanca

Die Erbschaftssteuer in Spanien gilt für alle, sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner. Die sogenannte „Impuesto de sucesiones y donaciones“ (Erbschaftssteuer) wird fällig, sobald ein Freund oder Verwandter eine Erbschaft erbt – sei es in Form von Immobilien, Geld oder anderen materiellen Vermögenswerten.

Das Verständnis des spanischen Erbschaftssteuerrechts ist bei Immobilien unerlässlich. In diesem Leitfaden erläutern wir die steuerlichen Auswirkungen an der Costa Blanca, einschließlich regionaler Steuerermäßigungen, -befreiungen und der in der Autonomen Gemeinschaft Valencia verfügbaren Rabatte.

Die Erbschaftssteuer in Spanien ist eine nationale Steuer, wird jedoch von jeder Autonomen Gemeinschaft unabhängig geregelt. Die Autonome Gemeinschaft Valencia hat eigene Rahmenbedingungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer geschaffen.

Die spanischen Gesetze 13/1997, 26/2014 und 06/2023 regeln die wichtigsten Bestimmungen zur Erbschaftssteuer.

Das valencianische Steuersystem bietet eine breite Palette an Ermäßigungen und Befreiungen, um die Steuerbelastung für Erben, insbesondere für nahe Familienangehörige und schutzbedürftige Gruppen, zu minimieren. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach:

  • dem Wert des geerbten Nachlasses (Immobilien, Vermögenswerte oder Geld)
  • dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Verstorbenen
  • dem Aufenthaltsstatus des Erben
  • den anwendbaren regionalen Abzügen und Steuervergünstigungen

In Spanien sind die Begünstigten für die Zahlung der Steuer verantwortlich. Die Steuersätze können regional stark variieren, daher ist eine Beratung vor Ort unerlässlich.

Inheritance Tax in Spain, exemptions and deductions

Erbschaftssteuerermäßigungen und -befreiungen an der Costa Blanca

Die Autonome Gemeinschaft Valencia (Alicante, Valencia und Castellón) bietet einige der günstigsten Erbschaftssteuerermäßigungen in Spanien, insbesondere für nahe Familienangehörige. Wenn Sie hier eine Immobilie besitzen oder an der Costa Blanca eine erben, erfahren Sie hier alles Wissenswerte.

Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsverhältnis: Die valencianische Regierung bietet erhebliche steuerfreie Freibeträge, die auf Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen basieren:

  • Gruppe I: Kinder unter 21 Jahren (einschließlich Adoptivkinder) – 100.000 € + 8.000 € pro Jahr unter 21 Jahren (bis maximal 156.000 €)
  • Gruppe II: Kinder über 21 Jahren, Ehepartner und Eltern – 100.000 €
  • Gruppe III: Nahe Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel oder Großeltern – 8.000 €
  • Gruppe IV: Entfernte Verwandte – keine Ermäßigung

Abzüge für den Hauptwohnsitz: Erben können eine 95-prozentige Ermäßigung des Wertes des Familienheims bis zu 150.000 € pro Erbe in Anspruch nehmen, wenn:

  • Die Immobilie der Hauptwohnsitz des Verstorbenen war
  • Der Erbe ein Ehepartner, Kind, Elternteil oder Geschwister über 65 ist
  • Der Erbe die Immobilie mindestens fünf Jahre lang behält Jahre

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Erbschaftssteuersätze in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Die spanischen Erbschaftssteuersätze sind progressiv und liegen je nach Höhe des Erbteils zwischen 7,65 % und 34 %. An der Costa Blanca gibt es jedoch großzügige Steuerermäßigungen, die die Steuerlast für nahe Verwandte deutlich reduzieren:

  • 50 % Steuerermäßigung für Ehepartner, Kinder und Eltern (Gruppen I und II)
  • 75 % Steuerermäßigung für Erben unter 21 Jahren

Bei den Abzügen handelt es sich um den Betrag, der vor Anwendung des Steuersatzes um einen festgelegten Prozentsatz reduziert würde. Wenn Sie beispielsweise 100.000 € geerbt haben und Anspruch auf einen Abzug von 95 % haben, zahlen Sie Steuern zum für Sie geltenden Steuersatz – nur auf 5.000 €.

Die Steuerermäßigungen werden auf den zu zahlenden Steuerbetrag angerechnet. Wenn Sie beispielsweise nach Abzug aller Abzüge 1.000 € Erbschaftssteuer zahlen müssen und Anspruch auf eine Rückerstattung von 95 % haben, würden Sie 50 € zahlen müssen.

Angenommen, Sie erben die Immobilie Ihrer verstorbenen Mutter in der Provinz Alicante im Wert von 250.000 €. Sie sind über 21 Jahre alt und planen, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang zu behalten.

1. Verwandtschaftsabzug:
100.000 € Abzug (Gruppe II – Kind).

2. Abzug für Hauptwohnsitz:
95 % der verbleibenden 150.000 € = 142.500 € Abzug.

3. Bemessungsgrundlage:
250.000 € - 100.000 € - 142.500 € = 7.500 €.

4. Steuerberechnung (ca. 9 % auf 7.500 €):
Fällige Steuer = 675 €.

5. Rabatt (50 %):
Endgültiger Betrag = 337,50 €.

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So reduzieren Sie die Erbschaftssteuerbelastung

Dank Änderungen nach EU-Gerichtsurteilen haben Einwohner der EU und des EWR nun Zugang zu regionalen Steuervorteilen, einschließlich derer von Valencia. Nicht-EU-Bürger profitieren jedoch möglicherweise nicht von regionalen Abzügen und müssen mit höheren Steuerlasten rechnen. In jedem Fall gilt jedoch:

Sie müssen die Erbschaftssteuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag einreichen (mit einer möglichen sechsmonatigen Verlängerung).

  • Immobilien müssen zum Zeitpunkt der Erbschaft professionell bewertet werden.
  • Sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner müssen Erbschaftssteuer auf spanische Immobilien zahlen.

Eine gängige Strategie zur Vermeidung der Erbschaftssteuer in Spanien ist die Schenkung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Die spanische Schenkungssteuer (Impuesto sobre Donaciones) kann deutlich niedriger sein als die Erbschaftssteuer, insbesondere wenn Sie die Befreiungen und Steuerermäßigungen nutzen.

Sorgfältige Planung, wie z. B. der Zeitpunkt der Übertragung und die Beratung durch einen Steuerberater, gewährleistet die Einhaltung der spanischen Steuergesetze und minimiert gleichzeitig die Gesamtsteuerbelastung.

Ob Sie ein Ferienhaus kaufen oder eine Immobilie erben – Kenntnisse der spanischen Erbschaftssteuer sind unerlässlich. Wir sind darauf spezialisiert, internationale Immobilienbesitzer und ihre Familienangehörigen bei den rechtlichen und steuerlichen Prozessen rund um den Erwerb oder die Erbschaft einer Immobilie in Spanien zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns für kompetente Unterstützung bei Immobilientransaktionen und Erbschaftsangelegenheiten an der Costa Blanca.

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