Nicht-Residentensteuer 2017. Was Sie wissen müssen.
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Nichtresidentensteuer in Spanien

Von: . 9 Aug 2017
Nichtresidentensteuer in Spanien

Nichtresidentensteuer in Spanien:

Alle nicht dauerhaft ansässigen Hauseigentümer in Spanien sind verpflichtet abgesehen von der jährlichen Grundsteuer, auch Suma oder IBI genannt, eine Nichtresidentensteuer zu entrichten. Selbst wenn man keine weiteren Immobilien im Herkunftsland oder anderen Ländern besitzt, ist die Steuererklärung eine Bringschuld, auch ohne Aufforderung seitens des Finanzamtes.

Die Steuer wird über das spanische Finanzamt, die Agencia Tributaria verwaltet und kassiert, je nach Steuersätzen, Immobilienkatasterwert und Einkommen des Steuerzahlers.

Wann ist der Abgabetermin zur Steuererklärung?

Für jede Immobilie und für jeden Eigentümer bzw seines Anteils, muss eine einzelne Steuererklärung vor dem 31. Dezember erstellt und eingereicht werden.

Hausbesitzer, die ihre Ferienimmobilie in Spanien vermietet haben, müssen eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung Nicht-Residenter Immobilienbesitzer unterscheidet sich in Eigennutzung oder Fremdnutzung!

Wenn Sie in Spanien leben oder arbeiten und mehr als 183 Kalendertage im Jahr verbringen oder Ihre wirtschaftliche Haupttätigkeit innerhalb Spaniens stattfindet, so werden Sie als steuerlich ansässig in Spanien betrachtet. Sie sind verpflichtet eine jährliche Steuererklärung abzugeben (Declaración de la Renta) und Steuern auf Ihr gesamtes Einkommen zu entrichten - dabei spielt es keine Rolle, wo das Einkommen erwirtschaftet wird.

Ihr Einkommen kann bestehen aus Rentenzahlungen oder Einkünften aus Vermietungen, Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden auf Aktien, freiberufliche Tätigkeiten und Kapitaleinkünften aus Immobilienverkäufen oder anderen Vermögenswerten.

Ausländische Renten oder Pensionen auf die bereits Steuerzahlungen im Ausland geleistet wurden, müssen nicht angegeben werden - außer die Gesamteinkünfte übersteigen 22.000€.

Sollten Sie darüber nachdenken als Freiberufler in Spanien tätig zu werden, dann ist die Situation etwas komplexer und wir würden Ihnen empfehlen, sich mit einem unserer Steuerberater in Kontakt zu setzen.

Wann ist das spanische Steuerjahr?

Das spanische Steuerjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Steuererklärungen können vom 5. April bis zum 30. Juni eingereicht werden. Beispielsweise wird die Steuererklärung, die das Einkommen, das vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 erwirtschaftet wird, vom 5. April bis zum 30. Juni eingereicht nächsten Jahres eingereicht (2018).

Die Steuerschuld des Vorjahres muss an die spanische Steuerbehörde bis Ende Juni entrichtet werden.

Wieviel Steuern muss ich bezahlen?

Spanien hat ein progressives Einkommensteuer-System, je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz. Der Höchststeuersatz liegt bei 45%, allerdings betrifft er nur Steuerpflichtige mit 60.000€ oder mehr Einkommen.

Einkommensteuersätze für das Jahr 2017

Steuerstufe Jahreseinkommen Steuersatz
1 bis zu 12.450€ 19%
2 12.450€ - 20.200€ 24%
3 20.200€ - 35.200€ 30%
4 35.200€ - 60.000€ 37%
5 60.000€ + 45%

Abzüge und Freibeträge 2017

Wie in vielen anderen EU-Ländern existieren in Spanien Steuerfreibeträge, die man vor der Berechnung der Steuerlast abziehen kann.

Zusätzlich sind Dividenden und Kapitalerträge bis zu einem Wert von 1.500€ steuerfrei und werden nicht auf das Einkommen angerechnet.

Steuern auf Mieterträge werden pauschal mit einer Flatrate von 19% besteuert für EU-Steueransässige, und Ausgaben wie Hypothekenzinszahlungen, Grundsteuer, Wohnnebenkosten, Gemeinschaftskosten können zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.

Für verheiratete Paare ist es möglich, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben (Declaración Conjunta), die einen Steuerfreibetrag von 3.400€ für den Partner vorsieht.

Das spanische Steuersystem bietet Steuerfreibeträge für Familien mit geringem Einkommen mit Kindern oder pflegebedürftigen Eltern und Erwerbsminderungsrenten für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Wenn Sie denken, dass Sie Anspruch auf zusätzliche Steuervergünstigungen haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Steuerfreibeträge für das Jahr 2017

Art Alter Betrag
Einzelperson bis zu 65 Jahre 5.550€
Rentner 65 - 75 Jahre 6.700€
Rentner 75 + Jahre 8.100€

Lassen Sie sich gut beraten!

Wenn Sie ruhig schlafen wollen, empfehlen wir Ihnen eine jährliche Steuererklärung in Spanien abzugeben. Sie bestätigt nicht nur Ihre steuerliche Ansässigkeit (und mögliche Spareffekte, die damit einhergehen), sondern verhindert auch hohe Strafzahlungen oder das Einfrieren Ihres Bankkontos.

Als Unternehmen glauben wir nicht, dass man moralisch gesehen höhere Steuern als vom Gesetz vorgesehen zahlen sollte, mit der professionellen Beratung des Inmo Investments-Team werden Sie sich schnell in Spanien zuhause fühlen. Sprechen Sie mit uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Weitere Informationen ...
> Agencia Tributaria - Steuerkalender
> Europa: Einkommensteuer im Ausland, Spanien

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