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Baugarantie / Gewährleistungspflicht in Spanien

Von: . 6 Jan 2018
Baugarantie / Gewährleistungspflicht in Spanien

10 Jahre Garantie für Neubauten in Spanien.

Das sogenannte Seguro Decenal: 10 Jahre Baugarantie!

Es gibt viele Gründe, sich für eine Neubauimmobilie in Spanien anstatt für eine Bestandsimmobilie zu entscheiden.

Die signifikantesten monetären Vorteile eines beim Kauf eines Neubaus im Vergleich zu Wiederverkaufsimmobilien sind die Gewährleistung und der Verbraucherschutz, die mit einem Neubau einhergehen.

Wie in anderen europäischen Ländern ist es auch in Spanien Pflicht, Neubauimmobilien mit einer zehnjährigen Garantie zu verkaufen.

Diese Baugarantie ist rechtlich im Artikel 1591 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches und im Statut 38/1999 des spanischen Baurechts (Ley de Ordenación de la Edificación) geregelt.

Im Spanischen als Seguro Decenal bekannt, deckt die Baugarantie strukturelle Schäden, die grundlegende Bauelemente betreffen wie das Fundament oder Stützmauern - bis zu 10 Jahre nach Fertigstellung des Baus.

Die Garantie gibt es in Form einer Versicherungspolice ausgestellt von einer dritten Partei, einer Bauversicherungsgesellschaft, die komplett unabhängig vom Bauträger oder des Bauunternehmens ist.

Die Gewährleistung funktioniert ähnlich der deutschen Gewährleistung und schützt Hauskäufer vor negativen wirtschaftlichen Auswirkungen bei Baumängeln und/oder des Grundstücks auf dem es steht.

Die spanische Versicherungspolice ist übertragbar und wird somit auf die darauffolgenden Eigentümer innerhalb der 10 Jahre übertragen.

Neubau in Spanien: Rechtssicherheit für Eigentümer

Es gibt für Eigentümer von Neubauten sogar noch weitergehenden rechtlichen Schutz in Spanien.

Bis zu einem Jahr nach dem Verkauf einer Neubauimmobilie sieht das spanische Verbraucherschutzgesetz vor, dass Bauträger und Bauunternehmen auch für mindere Baumängel verantwortlich sind wie bspw. undichte Badezimmerarmaturen, falsch angebrachte Fliesen und alle durch schlechte Handerwerkerleistungen erzeugten Mängel sowie aufgrund von minderwertigem Baumaterial.

Das Gesetz bietet zusätzlichen Verbraucherschutz für die ersten drei Jahre für Mängel, die sich auf die Bewohnbarkeit auswirken wie bspw. ein undichtes Dach, elektrische Geräte oder eindringende Feuchtigkeit.

Dieser starke Verbraucherschutz sowie die 10 Jahre Garantie ermöglichen es den potentiellen Immobilienkäufern eines Neubaus an der Costa Blanca ruhig zu schlafen.

Für einige Käufer, insbesondere Investoren, ist es ein Vorteil, der in Betracht gezogen werden sollte bei der Entscheidung eine Neubau- oder Wiederverkaufsimmobilie zu kaufen.

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WICHTIGER HINWEIS: Inmo Investments Real Estate SL empfiehlt Immobilieneigentümern über eine geeignete Versicherung für ihre Immobilie an der Costa zu verfügen. Weder die spanische Seguro Decenal noch das spanische Verbraucherschutzgesetz sollten als Ersatz für eine Hausversicherung betrachtet werden.


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